Richtig Tapezieren in sechs Schritten

Die Tapete liegt dank moderner Muster und neuer Möglichkeiten wieder voll im Trend. Was Sie beim Tapezieren beachten müssen und wie Sie genau vorgehen, erfahren Sie hier in 6 Schritten…

1. Schritt: Materialien bereitlegen

Zum Tapezieren benötigen Sie:

  • Tapete
  • Tapeziertisch
  • Kleister
  • Schüssel für den Kleister
  • Zollstock
  • Gummirolle oder Tapetenbürste
  • Cutter
  • Wasserwaage
  • Leiter (optional)
  • Streich- und/oder Rollenmakulatur (optional)
  • Kleistermaschine (optional)

2. Schritt: Wand vorbereiten

Entfernen Sie die alte Tapete restlos und bessern Sie Risse und Unebenheiten aus. Wenn Sie eine Tapete mit sehr glatter Oberfläche verwenden möchten, sollten Sie die Flächen vor dem eigentlichen Tapezieren mit einer Streichmakulatur präparieren.
Generell muss die Wand absolut saugfähig sein. Zum Test benetzen Sie sie einfach mit etwas Wasser. Perlt dieses ab statt einzuziehen, tragen Sie eine sogenannte Rollenmakulatur auf.

3. Schritt: Tapeten zuschneiden

Eine Tapeten-Standardrolle misst 0,53 x 10,05 Meter. Das heißt, sie reicht für fünf Quadratmeter Wandfläche. Um zu berechnen, wie viele Rollen Sie benötigen, wenden Sie folgende Formel an:
Raumumfang (Addition der Breite aller Wände) x Raumhöhe (vom Boden bis zur Decke) : 5
Beispiel: Bei einem Raumumfang von 20 Metern und einer Raumhöhe von 2,5 Metern brauchen Sie zehn Rollen.  Denken Sie bei der Berechnung bitte an eine gewisse Reserve – vermessen oder verschneiden kann man sich schon mal schnell.

Wenn Sie die Tapete auf dem Tapeziertisch in einzelne Bahnen zuschneiden, lassen Sie stets zehn bis 15 Zentimeter Verschnitt. Arbeiten Sie mit gemusterten Tapeten, so bedarf jede Bahn einer separaten Anpassung, was unter Umständen mit einem größeren Verschnitt einhergeht.

4. Schritt: Einkleistern

Rühren Sie den Kleister lieber etwas dicker an und tragen ihn dünner auf. Am einfachsten gestaltet sich das Einkleistern mit einer Kleistermaschine, die in einigen Baumärkten auch zum Verleih angeboten wird. Achten Sie darauf, ob der Kleister im Falle Ihrer Tapete direkt auf ebendiese oder auf die Wand aufgetragen wird. Bei einer Vlies-Tapete kleistern Sie zum Beispiel die Wand ein. Nutzen Sie eine Raufaser- oder Papiertapete, so tragen Sie den Kleister auf die jeweilige Tapete auf. Die entsprechenden Tapeten-Symbole nach Euro-Norm, die Sie auf den Verpackungen finden, informieren Sie über die Vorgehensweise bei Ihrer Tapete.

Nach dem Einkleistern einer Bahn rollen Sie sie von beiden Enden zur Mitte hin (das eine Ende zu zwei Dritteln, das andere zu einem Drittel einklappen), ohne die Faltung zu knicken. Im eingerollten Zustand lassen Sie die Tapete für die im Beipackzettel angegebene Zeit einweichen. Wiederholen Sie das Prinzip mit sämtlichen Tapetenbahnen.

5. Schritt: Kleben

Jede erste Bahn sollten Sie mit einer Wasserwaage ausloten, damit auch alle Folgebahnen senkrecht verlaufen. Drücken Sie die Tapete mit einer Bürste oder Gummirolle an der Wand an und streichen Sie sie nach unten hin glatt. Etwaige Kleisterflecken auf der Tapete entfernen Sie idealerweise sofort. Hinweis: Die Bahnen kommen in der Reihenfolge, in der Sie sie eingekleistert haben, an die Wand.

6. Schritt: Trocknen

Damit sich die Tapete an den Kanten nicht wölbt, darf sie auf keinen Fall zu schnell trocknen. Das bedeutet, dass Sie Hitze und Zugluft während des gesamten Tapezierprozesses unbedingt vermeiden sollten.

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Wir haben die Hinweise und Tipps auf diesen Seiten mit größter Sorgfalt und Genauigkeit ausgewählt und dargestellt. Achten Sie bei der der Anwendung auf  Ihre persönliche Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen, tragen Sie eine  entsprechende Schutzausrüstung und sichern Sie Ihre Umgebung ab. Lesen Sie in jedem Fall und ohne Ausnahme vor der Anwendung die Gebrauchs- und/oder Dosierungsanleitungen der verwendeten Werkzeuge und Materialien und halten Sie sich an die Angaben in diesen Anleitungen. Bei nicht sach-, bzw. fachgemäßer Anwendung entsprechend der Anleitung, sowie bei Fehlgebrauch schließen wir jegliche Haftung aus. Ihre gesetzlichen Ansprüche werden dadurch nicht eingeschränkt.